2021 Kirchenbrücke FFH-Verträglichkeit

TypPlanungAusführung
Landschaftsplanung2019 – 20202020 – 2021
BauherrOrt
Stadtverwaltung FlöhaFlöha

Im Jahr 2017 wurde durch unser Büro die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Ersatzneubau Kirchenbrücke“ in Flöha erarbeitet. Das Bauwerk war in seiner Bausubstanz marode und genügte nicht mehr den Anforderungen des Hochwasserschutzes, weshalb ein Ersatzneubau durch das Ingenieurbüro Schulze & Rank – Ingenieurgesellschaft mbH aus Chemnitz geplant wurde. Die neue Brücke wurde als Spannbetonbrücke an gleicher Stelle neu errichtet.

Das Fließgewässer der Flöha ist hier mit seinen Uferbereichen als Teil des FFH-Gebietes „Flöhatal“ 5144-301 (landesinterne Nr. 251) und des FFH-Gebietes „Zschopautal“ 4943-301 (landesinterne Nr. 250) unter europäischen Schutz gestellt. Da die Brücke entlang der Grenzen der FFH-Gebiete „Zschopautal“ und „Flöhatal“ verläuft und damit im Einwirkbereich von NATURA-2000-Gebieten, war eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

Prüfungsrelevante Berührungspunkte der Planung mit den FFH-Gebieten „Zschopautal“ und „Flöhatal“ in Bezug auf ihre FFH-Verträglichkeit waren der Rückbau der alten Brücke, der Brückenneubau und die temporär angelegte Baustraße.

Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wurden Maßnahmen festgelegt, um erhebliche Beeinträchtigungen der Ziele des FFH-Gebietes ausschließen zu können. Unter anderem wurde für die Bauwerksplanung festgelegt, dass Fußsteine und Bermen integriert werden, um eine gefahrenlose Passierbarkeit für Fischotter, einer Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie, zu ermöglichen.

Im Rahmen der Planung für den Ersatzneubau der Kirchenbrücke hat unser Büro folgende Leistungen erbracht:

  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Ersatzneubau der Kirchenbrücke wurde im Jahr 2021 fertig gestellt.