2024 Landschaftspfl. Fachbeitrag Lotzebach

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Maßnahme GH_I-86-00409 Lotzebach – Sicherung des Gewässerbetts und Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit des Lotzebachs im Bereich Eisteich

TypPlanungBauherrOrt
Landschaftsplanung2023-2024LHDD – UmweltamtDresden

Der Lotzebach ist ein Berichtsgewässer nach EU-WRRL (Lotzebach (DESN_5373152)) im Dresdner Westen. Nach den Hochwasserereignissen 2002, 2006 und 2014 kam es im Gebiet des Lotzebachs zu erheblichen Sohlerosionen.

Die Abteilung Kommunaler Umweltschutz des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden beauftragte deshalb eine Planung für den Lotzebach mit folgenden Aufgabenstellungen:

− Wasserabfluss gewährleisten

− Gewässerbett sichern

− ökologische Durchgängigkeit verbessern

Die Entwurfsplanung erfolgte durch das Ingenieurbüro für Bauwesen Dipl.-Ing. Tilo Schmidt für den betrachteten Abschnitt des Lotzebachs zwischen Durchlass Zufahrt Oberbecken Pumpspeicherwerk Niederwartha (unterstrom) und Durchlass Lotzebachstraße Richtung Rennersdorf (oberstrom).

Nach § 17 Abs. 4 BNatSchG hat der Eingriffsverursacher Angaben über Art und Umfang des Eingriffs zu machen sowie Angaben zu vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Demnach hat der Planungsträger bei eingriffsrelevanten Maßnahmen die Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes, die auftreten können, fachgerecht zu ermitteln, zu vermeiden, zu minimieren und auszugleichen.

Dies wurde im landschaftspflegerischen Fachbeitrag in Text und Karte durch unser Büro dargestellt.

Das Vorhaben findet in einem Landschaftsschutzgebiet statt. Durch die geplante Maßnahme erfolgt keine grundsätzliche Veränderung des Bestandes, vielmehr entspricht das Vorhaben den in der Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 5.November 2007 festgelegten Schutzzwecken. Das Vorhaben wird deshalb als mit den Schutzzwecken des LSG vereinbar bzw. sogar als förderlich angesehen, auch wenn es baubedingt zunächst zu Eingriffen in den Natur- und Landschaftsraum kommt.  

Das Fließgewässer und die linksufrige Waldfläche sind geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG in Kombination mit § 21 SächsNatSchG. Die Waldfläche wird nur baubedingt beansprucht, es kommt zu keiner dauerhaften Flächeninanspruchnahme oder Flächenveränderung. Das Fließgewässer wird in seinem Zustand verbessert.

Insbesondere im Baubetrieb ist jedoch eine hohe Empfindlichkeit durch Gefährdung und Beeinträchtigung für das Vorhaben zu verzeichnen. Baubedingt sind entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung erforderlich, die im landschaftspflegerischen Fachbeitrag benannt werden.

2022 Förderung von Insektenvielfalt

Maßnahmenkonzept zur Förderung von einheimischen, wildlebenden Insekten

TypZeitraum
KonzeptAugust 2021 bis Dezember 2022
AuftraggeberProjektpartner
Sächsischer Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Prof. Hellriegel Institut e.V.

Artikel der Fachzeitschrift Neue Landschaft zum Projekt.

F+E-Projekt zur Förderung der Insektenvielfalt auf landeseigenen und schulischen Liegenschaften des Freistaates Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat einen Handlungsschwerpunkt dem Schutz und der Förderung der Insektenfauna gewidmet. Das „Handlungskonzept Insektenvielfalt im Freistaat Sachsen“ (Entwurf 2019) fokussiert auf die Stärkung der Insektenlebensräume im Siedlungsbereich. In diesem Zusammenhang hat sich der Freistaat Sachsen unter anderem das Ziel gesetzt, den Anteil an insektengerecht bewirtschafteten, landeseigenen Grünflächen deutlich zu erhöhen. Das vorliegende Projekt dient der systematischen Umsetzung dieses Ziels.

Untersuchungsgegenstand bilden die Außenanlagen von etwa 100 landeseigenen und schulischen Liegenschaften, welche anhand bestehender Freiraumkategorien im Hinblick auf ihre Insektenfreundlichkeit erfasst und deren Merkmale und Ausprägungen bewertet werden. Eigens dafür erarbeitete Datenblätter wurden zur Erfassung und Bewertung verwendet.

Ausgehend von diesen Erfassungsergebnissen wurden Maßnahmenvorschläge entwickelt, die eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Insekten auf den jeweiligen Liegenschaften bewirken können.

In Form eines Werkzeugkastens sind die Maßnahmen in Gänze für die jeweiligen Freiraumkategorien zusammengestellt.

Für 10 ausgewählte Liegenschaften wurden Objektpläne angefertigt. Ergänzend erfolgte die Erarbeitung von Detailplänen, Orientierungslisten zur Pflanzenverwendung für Ansaaten und Pflanzungen, Musterleistungstexten für die Pflege und ein Musterpflegeplan. Abschließend wird zum Thema eine Veröffentlichung in der LfULG-Schriftenreihe erstellt.  

2021 Anlage einer Feldhecke

TypPlanung
Landschaftsplanung2020 – 2021
AuftraggeberAusführung
Stadt Nossen2021

Vorangegangenes Projekt (2017): Erarbeitung eines Grünordnerischen Fachbeitrags zum Bebauungsplan 1. Erweiterung Gewerbepark Heynitz-Lehden

Auf der dafür vorgesehenen Ausgleichsfläche zum Gewerbegebiet Heynitz-Lehden (Landkreis Meißen) wurde eine Feldhecke aus insgesamt 3527 einheimischen Sträuchern und 70 einheimischen Bäumen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche angelegt. Die Begrünung der Gesamtfläche erfolgte mittels Ansaat mit einer kräuterreichen Grünlandmischung.

2021 Kirchenbrücke FFH-Verträglichkeit

TypPlanungAusführung
Landschaftsplanung2019 – 20202020 – 2021
BauherrOrt
Stadtverwaltung FlöhaFlöha

Im Jahr 2017 wurde durch unser Büro die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Ersatzneubau Kirchenbrücke“ in Flöha erarbeitet. Das Bauwerk war in seiner Bausubstanz marode und genügte nicht mehr den Anforderungen des Hochwasserschutzes, weshalb ein Ersatzneubau durch das Ingenieurbüro Schulze & Rank – Ingenieurgesellschaft mbH aus Chemnitz geplant wurde. Die neue Brücke wurde als Spannbetonbrücke an gleicher Stelle neu errichtet.

Das Fließgewässer der Flöha ist hier mit seinen Uferbereichen als Teil des FFH-Gebietes „Flöhatal“ 5144-301 (landesinterne Nr. 251) und des FFH-Gebietes „Zschopautal“ 4943-301 (landesinterne Nr. 250) unter europäischen Schutz gestellt. Da die Brücke entlang der Grenzen der FFH-Gebiete „Zschopautal“ und „Flöhatal“ verläuft und damit im Einwirkbereich von NATURA-2000-Gebieten, war eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

Prüfungsrelevante Berührungspunkte der Planung mit den FFH-Gebieten „Zschopautal“ und „Flöhatal“ in Bezug auf ihre FFH-Verträglichkeit waren der Rückbau der alten Brücke, der Brückenneubau und die temporär angelegte Baustraße.

Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wurden Maßnahmen festgelegt, um erhebliche Beeinträchtigungen der Ziele des FFH-Gebietes ausschließen zu können. Unter anderem wurde für die Bauwerksplanung festgelegt, dass Fußsteine und Bermen integriert werden, um eine gefahrenlose Passierbarkeit für Fischotter, einer Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie, zu ermöglichen.

Im Rahmen der Planung für den Ersatzneubau der Kirchenbrücke hat unser Büro folgende Leistungen erbracht:

  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Umweltverträglichkeitsprüfung

Der Ersatzneubau der Kirchenbrücke wurde im Jahr 2021 fertig gestellt.

2019 Stadtbahn Dresden 2020 TA 1.4

Stadtbahn Dresden 2020, TA 1.4 Verlegung der Straßenbahn von der Franz-Liszt-Straße – Wasastraße in die Tiergartenstraße

TypPlanungAusführungAuftraggeber
Landschaftsplanung2013 – 20172017 – 2019DVB AG

Im Rahmen des Vorhabens Stadtbahn Dresden 2020 der Dresdner Verkehrsbetriebe AG als Teilabschnitt 1.4 erfolgte die Verlegung der Straßenbahntrasse Franz-Liszt-Straße-Wasastraße zwischen Tiergartenstraße und Wasaplatz in den Verkehrszug Tiergartenstraße – Oskarstraße. Im Zuge des Vorhabens wurde u. a. die Einrichtung einer neuen, barrierefreien Zentralhaltestelle am S-Bahn Haltepunkt Dresden-Strehlen realisiert, die das Umsteigen zwischen S-Bahn/Straßenbahn, S-Bahn/Bus und das Umsteigen Straßenbahn/Bus auf kurzem Wege ermöglicht. Der Wasaplatz wurde neu gestaltet und begrünt.

Folgende Leistungen wurden erbracht:

  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Gestaltungsplanung
  • Denkmalpflegerische Untersuchung für die Allee Tiergartenstraße
  • Mitwirkung im Genehmigungsverfahren, Zuarbeit von Stellungnahmen für die Abwägung
  • Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP)
  • Erstellung der Ausschreibungsunterlage mit Leistungsverzeichnisse für die LAP
  • Durchführung der ökologischen Baubegleitung